ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

1. Anwendungsbereich, Rechtswahl, Kunden-AGB

1.1 Diese AGB ergänzen die individuellen Verträge zwischen UCC INDU GmbH (nachfolgend „UCC“) und gewerblichen Kunden über den Verkauf von Ware und sonstigen Leistungen.

1.2 Soweit ein individueller Ver­trag den AGB inhaltlich widerspricht, geht er den AGB vor.

1.3 Daneben gilt nur das deutsche Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

1.4 Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden in keinem Fall Vertragsinhalt, selbst wenn UCC ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.5 UCC ist berechtigt, den Wortlaut der Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Durch diese Bestimmung werden keine Rechte und Pflichten aus den vorliegenden Bedingungen berührt.

2. Angebote, Bestellungen

2.1 Angebote von UCC sind frei­bleibend, sofern JET in ihnen nicht ausdrücklich eine Bindefrist genannt hat.

2.2 Bestellungen von Kunden werden erst durch Bestätigung von JET in Textform (Brief, E-Mail, Telefax) zu einem Vertrag.

2.3 Bestellungen des Kunden kommen erst durch die Bestätigung durch UCC in Textform (Brief, E-Mail, Fax) zustande.

3. Preis

3.1 Beziehen sich die Preisangaben von UCC auf den Nettowarenwert, verstehen sich also zuzüglich Steuern, Versandkosten, etwaige Versicherungen, Zölle oder sonstige Kosten oder Abgaben, wie Spezialverpackungen, Zertifikate, Zollanmeldungen und Anmeldungen.Der Käufer ist für alle zusätzlichen Kosten verantwortlich.

3.2 Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Wochen liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktüblichen Einstandspreise, so ist UCC berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Preiser­höhungen nach hat UCC dem Kunden mindestens 14 Tage vor dem jeweiligen Liefertermin mitzuteilen. Der Kunde ist berechtigt, innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt einer Mitteilung gemäß Vertrag in Bezug auf jenen Teil der Lieferungen, der von der Preiserhöhung betroffen ist, zu kündigen. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

4.1 Der Rechnungsbetrag kann per Banküberweisung oder Paypal auf das Konto von UCC gezahlt werden

4.2 UCC darf unter den Voraussetzungen des § 321 BGB Vorkasse oder andere Sicherheitsleistung für noch ausstehende Lieferungen verlangen.

4.3 Von UCC vertragsgemäß ge­stellte Rechnungen sind bei Lie­ferung der Ware ohne Abzug zur Zahlung fällig. Das gilt bei Teillieferungen für jede Rechnung über die gelieferte Teilmenge entsprechend.

4.4 In the case of late payment by the customer, UCC is entitled to charge interest on the due amount from the due date to the date of reimbursement of 10%, including reasonable legal fees or collection costs.

4.5 UCC ist berechtigt, Schecks und Wechsel abzulehnen. Diskont- oder Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers, Schecks und Wechsel sind sofort fällig.

5. LIEFERUNGEN, TEILLIEFERBEDINGUNGEN

5.1 Die EXW-Lieferbedingung ab dem Lager der UCC (Hongkong oder Deutschland) gilt für alle Kundenlieferungen und bei direkten EXW-Lieferungen ab dem Lager des Herstellers (gemäß INCOTERMS 2016).

5.2 UCC beliefert den Kunden unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung.

5.3 Die vom Verkäufer angegebenen Lieferzeiten sind nur geschätzt und gültig bei rechtzeitiger Lieferung der Materialien und Lieferungen an den Verkäufer. UCC ist nicht verantwortlich für die verspätete, teilweise oder vorzeitige Lieferung und der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung anzunehmen und die gelieferten Produkte zu bezahlen. Die verspätete Lieferung der Bestellung oder eines Teils davon gibt dem Kunden nicht das Recht, die anderen Lieferungen zu stornieren.

5.4 Etwa fest vereinbarte Lieferfristen und Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung von UCC. Bei vereinbarter Vorkasse stehen etwa fest vereinbarte Liefertermine fer­ner unter dem Vorbehalt des rechtzeitigen vorherigen Eingangs der Kundenzahlung für die jeweilige Lieferung bei UCC.

5.5 Lieferfristen verlängern sich auch innerhalb etwaigen Verzuges bei Eintritt von höherer Gewalt oder ihr gleichgestellten Fällen um die Dauer des betreffenden Leistungshindernisses. Höherer Gewalt gleichgestellt sind die Folgen von Krieg, Terroranschlägen, Störungen der Energie- oder Materialversorgung, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfen, Verkehrsstörungen und behördlichen Anordnungen.

5.6 Ist JET wegen eines Ereignisses im Sinn von § 5.5 auf unabseh­bare Zeit an der Lieferung gehindert, so darf UCC vom Vertrag zurücktreten. Hat UCC bei Eintritt solcher Hindernisse den Vertrag schon teilweise erfüllt, so darf UCC hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten. Soweit der Kunde für die ausbleibende Lieferung eine Vorauszahlung an UCC geleistet hat, gewährt UCC diese unverzüglich zurück.

5.7 Zum Rücktritt vom Vertrag wegen Verzuges von UCC ist der Kunde nur hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles und erst dann berechtigt, wenn er UCC in Textform eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese fruchtlos abgelaufen ist.

5.8 UCC kann auf Kundenwunsch Teilmengen liefern. Soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind Termine und Lieferfristen unverbindliche Planungstermine.

6. STORNIERUNGEN, VERSCHIEBUNGEN VON AUFTRÄGEN

6.1 Auftragsstornierungen des Kunden für kundenspezifische Produkte sowie für Produkte, die UCC ausschließlich im Auftrag des Kunden beschafft, werden nicht akzeptiert. Stornierungen für andere Produkte bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von UCC. Bei akzeptierten Stornierungen wird eine Gebühr in Höhe von 25 % des Auftragswertes sofort fällig.

6.2 Verschiebungen oder Aussetzungen von Bestellungen durch den Kunden bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von UCC. Sofern nicht anders vereinbart, ist UCC berechtigt, alle Restmengen am Ende der Vertragslaufzeit zu liefern und in Rechnung zu stellen. Entspricht die durchschnittliche Abnahmemenge nicht der erwarteten Nachfrage, ist UCC berechtigt, jederzeit Teilmengen nach eigenem Ermessen zu liefern.

7. Versand, Gefahrübergang

7.1 Sofern in der förmlichen Bestellung nicht anders angegeben, Die Wahl der Versandart ist UCC überlassen.

7.2 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Lager von UCC – bzw. im Fall der Direktlieferung das Lager des Vorlieferanten von UCC – verlässt. Alle Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen, reisen auf Gefahr des Kunden.

8. Untersuchung und Rüge, Sachmängel, Gewährleistung

8.1 Der Kunde hat jede ein­treffende Lieferung unverzüglich auf Vollständigkeit sowie die Ware auf Beschaffenheit und Mangelfreiheit zu untersuchen. Fehlmengen und erkennbare Mängel hat der Kunde unverzüglich nach dieser Untersuchung unter konkreter An­gabe von Anlass, Art und Umfang der Beanstandung in Textform an JET mitzuteilen. Bei berechtigter Mängelrüge wird UCC den Mangel durch Ersatzlieferung beseitigen.

8.2 UCC gewährt ein Jahr Garantie auf die Qualität der Waren ab Kaufdatum durch den Kunden.

8.3 Im Falle eines Gewährleistungsanspruchs stellt der Kunde UCC Proben der reklamierten Waren und angeforderten Informationen zur Analyse zur Verfügung. UCC akzeptiert die Forderung des Kunden, wenn die Fehleranalyse ein Verschulden des Verkäufers ergibt, und leistet im gegenseitigen Einvernehmen Ersatz oder Reparatur.

8.4 UCC haftet nicht für vom Kunden verursachte Schäden oder Verluste, die durch unsachgemäße Verwendung der Produkte verursacht werden.

9. Schutzrechte

9.1 UCC übernimmt keine Gewähr dafür, dass eine Anwendung der verkaufen Ware nicht in etwaige Schutzrechte Dritter eingreift.

9.2 Der Kunde haftet gegenüber UCC dafür, dass die erbrachten Leistungen frei von Schutzrechten Dritter sind und stellt UCC von allen entsprechenden Ansprüchen Dritter frei.

10. DATENSCHUTZ

10.1 UCC erteilt hiermit gemäß den Sätzen zum Schutz personenbezogener Daten der UCC die Erlaubnis, ihre personenbezogenen Daten zum Zwecke des Abschlusses und der Erfüllung des Vertrages zu verarbeiten. Zu diesen personenbezogenen Daten des Kunden gehören Firmenname, Sitz, Telefonnummer, Kontonummer, Vertragsdetails.

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